In Deutschland sind Tauchgeräte laut Betriebssicherheitsverordnung ( BSVO) einer Prüfung vor Inbetriebnahme durch eine zugelassene Überwachungsstelle zu unterziehen. Dabei wird geprüft, ob die Komponenten Ventil und Flaschenkörper CE zertifiziert sind und auch ob die verwendeten Komponenten fachgerecht montiert und zueinander kompatibel sind. So werden zum Beispiel keine 300 bar Flaschen mit 230 bar Ventilen abgenommen - und umgekehrt. Ventile älterer Bauart mit Einschraubgewinde M25x2 DIN477 sind zur Verwendung mit unseren neuen Flaschen nicht mehr gestattet.
Alle Flaschen werden mit Kopie des TÜV-Zertifikats über eine Prüfung vor Inbetriebnahme der Baugruppe nach BSVO verschickt!
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